Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Allgemeine Fragen und Themen über europäische Ameisenarten (hier keine Berichte)
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Serafine

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#73 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Serafine » 13. August 2018, 14:12

Das klingt fĂĽr mich mindestens suspekt und ich wĂĽrde da mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.
Darf ein Onlineshop negative Bewertungen ohne guten Grund zurĂĽckhalten?

Edit: Nein, darf er nicht.

4. Negative Bewertungen stehen lassen

Eine positive Bewertung eines Kunden schmeichelt dem Händler und ist gleichzeitig gute Werbung. Allerdings gibt es hier und da auch mal ein paar negative Kundenrezensionen, und die sind natürlich ärgerlich. Dennoch gilt: Negative Bewertungen stehen lassen und reagieren. Zum einen ist es wettbewerbswidrig, wenn Händler nur die positiven Rezensionen veröffentlichen und die negativen zurückhalten, da potentielle Neukunden dadurch in die Irre geführt werden. Zum anderen unterstreichen negative Bewertungen die Glaubwürdigkeit des Shops. Nutzen Sie das negative Feedback, um als seriöser und vertrauenswürdiger Händler auf dem Markt aufzutreten. Es ist nun mal so, dass man nicht jeden Kunden zu 100% zufrieden stellen kann. Achten Sie darauf, dass Sie stets freundlich und sachlich auf negatives Feedback reagieren. Damit zeigen Sie dem Kunden, dass er Ihnen wichtig ist und Sie seine Meinung ernst nehmen. So machen Sie aus einem unzufriedenen Kunden einen wiederkehrenden Kunden.



Rechtliche Lage

Laut einem Urteil des LG Duisburg darf ein Unternehmen negative Kundenbewertungen grundsätzlich nicht zurückhalten. Ansonsten findet gemäß dem §5 UWG eine Irreführung der Adressaten statt. Anders sieht die Lage aus, wenn der Kunde eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellt oder eine Beleidigung bzw. Schmähkritik äußert. Dann besteht ein Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch. Doch wie unterscheiden sich die einzelnen Äußerungen?

Eine Tatsachenbehauptung stützt sich auf „wahrnehmbare oder feststellbare innere und äußere Vorgänge, die in der Gegenwart oder in der Vergangenheit liegen. Diese sind einem Beweis zugänglich und können somit eindeutig als richtig oder falsch eingestuft werden*.“ Bei einer falschen Tatsachenbehauptung muss der Händler den Beweis dagegen erbringen.

Eine Beleidigung oder Schmähkritik liegt dann vor, wenn „bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht“. Der Händler kann Äußerungen dieser Art von seiner Seite ausschließen.

Anders sieht es bei Werturteilen aus. Diese zeichnen sich durch „Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens“ aus und sind als freie Meinungsäußerungen laut Grundgesetz geschützt und damit zulässig.


*Der Beweis ist ja in Form eines Fotos vorhanden - Camponotus ligniperda ziehen keine Major-Pygmäen auf, Punkt. Niemals. Den Beweis dass die Gyne nicht unbegattet ist muss in dem Fall der Händler erbringen.

p.s. Massenhaft Kolonien auszugraben wäre übrigens ein massiver Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
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#74 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Formicarius » 13. August 2018, 14:29

Serafine hat geschrieben:Darf eine Shopseite negative Bewertungen ohne guten Grund zurĂĽckhalten? Das klingt fĂĽr mich mindestens suspekt und ich wĂĽrde da mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen.


Naja bei diesen ganzen Online Käufen/Shops wird schon ziemlich getrickst. Gibt zb. Seiten die nur gute Fake Bewertungen zeigen oder wo Kunden das Produkt umsonst erhalten aber eine gute Bewertung hinterlassen "müssen". Ob es da schon irgendwelche Gesetze gibt keine Ahnung, das Internet ist ja noch so ziemlich rechtliches Neuland.

EDIT: Scheint ja dann doch schon rechtliche Vorschriften zu geben.

Serafine hat geschrieben: p.s. Massenhaft Kolonien auszugraben wäre übrigens ein massiver Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.


Naja wie du schon gesagt hast dĂĽrfte man eigentlich ĂĽberhaupt keine Tiere aus der Natur entnehmen. Das ganze ist halt nicht definiert genug und ist eher eine rechtliche Grauzone.
Gibt einen guten Blogeintrag von Barristan dazu: https://crazyants.de/gedanken-zur-haltung/darf-man-nicht-geschuetzte-ameisen-in-deutschland-fangen/

Allerdings kann ich mir schon vorstellen das man die Tiere nicht massenweise zum Verkauf einsammeln darf. Vielleicht gibt es entsprechende Genehmigungen dazu? Ich kenn mich da nicht wirklich aus.
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#75 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Maddio » 13. August 2018, 14:41

Erne hat geschrieben:Edit:
Es lohnt sich den ganzen, von Maddio verlinkten Vorgang nachlesen,
http://www.kathringibtdirrecht.de/wordp ... U-5_12.pdf
um sich selber zu informieren.
Enthält ausgiebige Informationen und Darstellungen.
Interessant dabei, Informationen über Persönlichkeitsrechte und die Anmerkungen, das von Fall zu Fall entschieden werden muss.


Vollkommen richtig; Rechtsanwältin Kathrin Berg erwähnt dies aber auch am Ende ihres Artikels:
Das Urteil ist, wie gesagt, sehr ausführlich und enthält noch einige interessante Aussagen mehr, als ich hier in der Zusammenfassung dargestellt habe. Interessierten Lesern empfehle ich daher die Lektüre der 16 Seiten des OLG.


http://www.kathringibtdirrecht.de/2013/10/09/olg-saarbruecken-veroeffentlichung-von-geschaeftlichen-schreiben-zulaessig/



Wesentlich bleibt für mich ihre Einschätzung des Urteilstextes als Rechtsgelehrte in Hinblick auf den Vertraulichkeitsvermerk:

Das Gericht betont schließlich nochmals, dass der Vertraulichkeitsvermerk rechtlich nicht bedeutsam sei, da die einseitige Erklärung der Vertraulichkeit einer Mitteilung nicht geeignet sei, rechtliche Verpflichtungen des Empfängers zu begründen. Zudem dränge sich nach dem einleitenden Satz „wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben…“ für den unbefangenen und flüchtigen Leser der Eindruck auf, der Zusatz richtet sich gar nicht an den bestimmungsgemäßen Adressaten.


LG Maddio
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#76 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Serafine » 13. August 2018, 15:40

Formicarius hat geschrieben:
Serafine hat geschrieben: p.s. Massenhaft Kolonien auszugraben wäre übrigens ein massiver Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.


Naja wie du schon gesagt hast dĂĽrfte man eigentlich ĂĽberhaupt keine Tiere aus der Natur entnehmen. Das ganze ist halt nicht definiert genug und ist eher eine rechtliche Grauzone.
Gibt einen guten Blogeintrag von Barristan dazu: https://crazyants.de/gedanken-zur-haltung/darf-man-nicht-geschuetzte-ameisen-in-deutschland-fangen/

Allerdings kann ich mir schon vorstellen das man die Tiere nicht massenweise zum Verkauf einsammeln darf. Vielleicht gibt es entsprechende Genehmigungen dazu? Ich kenn mich da nicht wirklich aus.

In der Regel wird kein aufheben gemacht, wenn jemand 1-2 Ameisenköniginnen für den Eigenbedarf im Wald sammelt (solange es sich nicht um besonders geschützte Arten handelt). Selbst wenn jemand eine ordentliche Stückzahl einsammelt wird dem in der Regel nicht nachgegangen.

Wenn jetzt aber jemand durch den Wald läuft und mehrere Dutzend 60cm³ große Löcher in den Waldboden stanzt oder dutzende Holzklötze aufsägt (Camponotus nisten ja nicht einfach unter Steinen), dann ist das was ganz anderes.

Und das muss der Aussage des Shops folgend ja so oder so ähnlich passieren, woher sollen denn sonst so viele Kolonien für den Verkauf herkommen? Da bewegt man sich dann auch definitiv nicht mehr in der Grauzone.
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#77 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Erne » 13. August 2018, 15:53

Bin mir jetzt nicht sicher, ob das Thema fĂĽr Timmey hier jetzt noch die von Ihm angestrebten Fragestellungen beleuchtet?
Wenn das fĂĽr Dich Timmey alles noch passt, dann bleibt es so.

Wie nachzulesen, sind die jetzigen Beiträge von allgemeinen Interesse und jegliche weitere Informationen, nicht von der Hand zu weisen.

Weitere Möglichkeit, diese Beiträge abzutrennen und in ein neues Thema zu verfrachten, um weiter zu diskutieren und weitere Informationen zusammen zutragen.
Ist schon alles geschrieben, lohnt sich das allerdings nicht.

GrĂĽĂźe Wolfgang
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#78 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Timmey91 » 13. August 2018, 16:07

Erne hat geschrieben:Bin mir jetzt nicht sicher, ob das Thema fĂĽr Timmey hier jetzt noch die von Ihm angestrebten Fragestellungen beleuchtet?
Wenn das fĂĽr Dich Timmey alles noch passt, dann bleibt es so.


Ich verfolge den Diskussionsverlauf mit höchsten Interesse, also das passt schon aber danke!
Hauptsächlich wollte ich ja ursprünglich auch klären ob und warum die Kolonie gepusht worden ist.
Wie gesagt begeistert bin ich von der Tatsache wie diese Kolonie in den Shop gekommen ist nicht...
Und die rechtliche Lage zu alle dem ist auch höchst interessant.

Wie es mit meiner Kolonie weitergeht muss ich jetzt wohl abwarten und will die Königin die nächsten Wochen überhaupt nicht stören. Ich hoffe darauf das die Major-Arbeiterin die Königin eventuell füttert. (Futter aufnehmen scheint ja gerade zu klappen)
Wenn es bei mir aber so läuft wie Abaton23 es bei seiner Gründungskolonie beschrieben hat und die Königin stirbt, werde ich das erst dann Wissen wenn ich das nächste mal ins Nest schaue. Ich hoffe es nicht aber wir werden sehen.
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#79 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Timmey91 » 13. August 2018, 16:25

Eine Frage hab ich aber noch, ich habe viele Bilder und Videos gesehen, bei denen in den Reagenzgläsern von Camponotus Arten Kork Plättchen und/oder angeschnittene Stopfen eingelegt waren. Ist das notwendig? Wie ja Anfangs beschrieben war bei mir im RG nichts dergleichen, abgesehen von dem vielen Dreck...



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#80 Re: Camponotus ligniperda im Shop bestellt

Beitrag von Safiriel » 13. August 2018, 18:44

Nein, notwendig ist das nicht. Man kann die Brutkammer verkleinern um es der Natur ähnlicher zu gestalten. Dazu kenn man etweder Teile abtrennen, oder macht den Wassertank größer.
Es geht aber auch ohne (ich bin nicht sicher ob es einen signifikanten Vorteil bringt), und in deinem Fall wäre eine weitere Störung und Umsiedelung sicherlich zu viel Stress, nach all dem was schon passiert ist. ;)
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